AGB
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Bedingungen der Zusammenarbeit der stacio invest UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden „Gesellschaft“ genannt, mit den Publishern über das Portal partner.konsilon.de, im Folgenden „Netzwerk“ genannt.
1.Zum Netzwerk
(a) Partner.konsilon.de fungiert als Netzwerk zur Vermittlung von Online-Kampagnen (das „Netzwerk“) an Anbieter von Reichweite („Publisher“).
(b) Die satcio invest UG ist Betreiber dieses Netzwerks und stellt die Kampagnen in Absprache mit dem Anbieter des Produkts, im Folgenden „Advertiser“ genannt, über das Netzwerk zur Verfügung.
(c) Der Publisher besitzt eigene Reichweite oder vermarktet Reichweite Dritter im eigenen Namen. Es ist für die Zusammenarbeit der Parteien unerheblich, über welchen Online-Marketing-Kanal der Publisher Reichweite besitzt (E-Mail, Display, Webseite, Social Media, etc).
2.Publisherregistrierung im Netzwerk
(a) Die Inanspruchnahme von Leistungen des Netzwerks ist für den Publisher ausschließlich nach vorheriger Registrierung auf partner.konsilon.de möglich. Die bei der Registrierung eingegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß sein. Für den Fall, dass sich diese Angaben ändern, ist der Publisher verpflichtet, die Einträge unverzüglich zu berichtigen.
(b) Die Gesellschaft wir diese Anmeldung prüfen. Es steht der Gesellschaft frei, Anmeldungen ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
(c) Der Publisher hat bei seiner Registrierung wahrheitsgemäße und umfängliche Angaben zu seiner Person/Firma zu machen. Werden durch den Publisher bei der Registrierung unrichtige Angaben gemacht oder wird eine spätere Berichtigung unterlassen, so kann er durch die Gesellschaft von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
(d) Die Annahme oder Ablehnung des Publishers durch die Gesellschaft wird dem Publisher mitgeteilt.
(e) Nur durch Annahme des Publishers durch die Gesellschaft und Freischaltung seines Accounts auf partner.konsilon.de kommt auf Grundlage des Anmeldeformulars und dieser AGB eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Publisher zustande.
3.Anlegen von Projekten
Nach erfolgreicher Annahme der Registrierung kann der Publisher in seinem Dashboard Projekte anlegen, welche durch die Gesellschaft geprüft und ggf freigegeben werden. Dies können einzelne Webseiten, E-Mail-Listen oder Ähnliches sein, die der Publisher zur Bewerbung der Kampagnen einsetzen möchte. Der Publisher ist verpflichtet alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu tätigen. So stellt er sicher, dass der Gesellschaft ausreichend Informationen zur Bewertung des Projekts vorliegen. Dies erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Freigabe des Projekts.
4.Bewerbung zu einer Kampagne
(a) Auf partner.konsilon.de findet der Publisher in seinem Dashboard alle angebotenen Kampagnen. Auf diese kann sich der Publisher bewerben. Die Gesellschaft prüft diese Bewerbung und nimmt sie an oder lehnt sie ab. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Ablehnung einer Bewerbung zu begründen und der Publisher keinen Anspruch, eine solche Begründung einzufordern.
(b) Mit Absendung der Bewerbung akzeptiert der Publisher diese Allgemeinen Geschäfsbedingungen sowie Provisionsregelungen der jeweiligen Kampagne.
5.Provisionsarten und Leadvalidierung
Die Vergütung der von dem Publisher übernommenen Werbedienstleistungen erfolgt erfolgsabhängig. Die Art und Höhe der erfolgsbasierten Vergütung zugunsten des Publishers wird für jede Kampagne gesondert festgelegt. Derzeit werden folgende Vergütungsmodelle angeboten:
- Cost per Klick (Festbetrag pro Klick eines Nutzers auf den von dem Publisher vorgehaltenen Hyperlink zu der Webseite des Advertisers);
- Cost per Order/Sale (Prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös mit einem Kunden, der durch einen Klick auf den von dem Publisher vorgehaltenen Hyperlink zu der Webseite des Advertisers gelangt ist);
- Cost per Lead (Festbetrag pro Eintritt des in dem jeweiligen Affiliate-Programm definierten Erfolgs in Bezug auf einen Nutzer, der durch einen Klick auf den von dem Publisher vorgehaltenen Hyperlink zu der Webseite des Advertisers gelangt ist („Lead“)) oder
- eine Kombination der vorgenannten Vergütungsmodelle.
Die Provisionierungsmodelle werden wie folgt validiert:
(a) Cost per Click
Der Publisher erhält für jeden über partner.konsilon.de getrackten Klick auf ein Werbemittel des Netzwerks eine Vergütung. Es gelten einzig die auf partner.konsilon.de getrackten und im Dashboard angezeigten Klicks. Ein etwaiges internes Tracking des Publishers wird nicht als Abrechnungsgrundlage anerkannt.
Die Gesellschaft behält sich vor, bei Verdacht von Klickbetrug seitens des Publishers, die Provision zu kürzen oder ganz zu stornieren.
Des Weiteren kann sie dem Publisher die Teilnahme an einzelnen Kampagnen untersagen, sowie seinen Account auf partner.konsilon.de löschen.
(b) Cost per Order/Lead/Sale
Der Publisher erhält für jeden Sale/Lead/Order, welche über partner.konsilon.de getrackt und seinem Account zugewiesen wurde, eine Vergütung. Testleads, die der Publisher oder die Gesellschaft ausführen, um die Funktionsfähigkeit des Trackings zu überprüfen, werden nicht vergütet. Ebenso behält sich die Gesellschaft vor, Leads in einem bestimmten Zeitraum zu validieren und gegebenenfalls zu stornieren. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn ein Nutzer ein zuvor getätigte Bestellung storniert.
Die Vergütung kann sowohl auf fixer Basis als Festpreis als auch dynamisch erfolgen. Bei einer dynamischen Provision erhält der Publisher z.B. einen prozentualen Anteil am Warenkorb des Käufers, welcher über eine seiner Werbeflächen eine Order im Shop des Advertisers auslöst.
(c) Cost per mille/TKP
Bei einer Kampagne auf TKP-Basis, wird der Publisher pro 1000 ad-impressions bzw. Öffnungen, vergütet. Weitere Bestimmungen zu einer TKP-Kampagne regelt der dazugehörige Buchungsauftrag, welcher zwischen Gesellschaft und Publisher geschlossen wird.
(d) Boni
Es ist der Gesellschaft vorenthalten, dem Publisher für seine Leistungen Boni auszuschütten. Dies liegt einzig und allein im Ermessen der Gesellschaft und stellt keinen Anspruch auf die Auszahlung weiterer Boni in der Zukunft dar.
(e) Validierung
Leads, Sales und Orders werden nur dann vergütet, wenn diese auch validiert wurden. Die Gesellschaft behält sich vor, nach Vorgabe des Advertisers, die Vergütung von noch nicht validierten Leads, Sales und Orders zurück zu halten. Hierfür nennt sie dem Publisher in den Bedingungen der jeweiligen Kampagne eine Validierungsfrist in derer der Lead/Sale/Order seitens der Gesellschaft auf validiert oder storniert gesetzt werden muss.
(f) Gültige Klicks
Nur freiwillig und bewusst durch den Internetnutzer getätigte Klicks auf den von dem Publisher vorgehaltenen Hyperlink auf die Webseite des Advertisers sind vergütungspflichtig. Klicks, welche unter Zuhilfenahme von Automatismen oder Software erzeugt oder durch Zwang, Täuschung oder Drohung veranlasst wurden, lösen keinen Anspruch auf Vergütung aus. Auch wiederholte oder in kurzer Zeit aufeinander folgende Klicks werden nicht als gültig gezählt.
6.Auszahlung
(a) Die Gesellschaft stellt zu Beginn eines jeden Monats eine Gutschrift über alle bis zu Ende des Vormonats validierten Umsätze des Publishers aus. Zum Ablauf des Zahlungsziels überweist die Gesellschaft die sich ergebende Bruttosumme auf die vom Publisher im Publisher-Dashboard hinterlegte Kontoverbindung.
(b) Der Publisher stellt sicher, dass die Kontoverbindung hinterlegt und aktuell ist. Sollte keine Kontoverbindung hinterlegt sein, ist keine Auszahlung der Provision möglich.
(c) Abweichende Zahlungsmodalitäten können in einer separaten Auftragsbestätigung vereinbart werden, insbesondere bei TKP-Buchungen.
7.Verpflichtungen des Netzwerks
Die Gesellschaft stellt sicher, dass alle nötigen und leistbaren Anstrengungen unternommen werden, um ein lückenloses Tracking und die Erreichbarkeit sowohl des Netzwerks als auch der Kampagnen zu gewährleisten. Dennoch übernimmt die Gesellschaft hierfür keine Garantie. Schadensersatzansprüche aufgrund einer Nichterreichbarkeit des Netzwerks oder der Kampagnen sind ausgeschlossen.
8.Verpflichtungen des Publishers
(a) Der Publisher stellt mit seiner Anmeldung bei partner.konsilon.de sicher, dass er berechtigt ist, die hier angebotenen Kampagnen auf den von ihm angebotenen Reichweiten zu platzieren.
(b) Darüber hinaus stellt er sicher, dass alle Angaben zu seiner Person, Firmierung und Reichweite wahrheitsgemäß getätigt wurden.
(c) Die angebotenen Kampagne und alle in diesem Rahmen eingestellten Inhalte und Informationen, insbesondere Beschreibungen, Grafiken, Banner, Hyperlinks etc., müssen mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sein. Unzulässig ist auch jede Einstellung von Inhalten oder Informationen, die geeignet sind, den Interessen des Netzwerkbetreibers oder dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Danach ist insbesondere unzulässig:
i. das Einstellen von Inhalten unter Verstoß gegen Vorschriften des Datenschutzrechts, Strafrechts, Urheberrechts, sowie gegen Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und gewerblicher Schutzrechte;
ii. das Einstellen von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen oder pornografischen Inhalten.
(d) Im Falle von E-Mail-Versendungen stellt der Publisher sicher, dass für den Nutzer die Herkunft der E-Mail eindeutig ersichtlich ist. Der Publisher vermeidet alle Maßnahmen, welche dazu führen dass der Nutzer den jeweiligen Werbetreibenden als Versender der E-Mail identifiziert.
(e) Der Publisher stellt sicher, dass seine Reichweiten den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU und des Landes in der die Werbung ausgespielt werden soll, entsprechen. Ebenso behält sich die Gesellschaft das Recht vor, weitere datenschutzrechtliche Vorgaben zu stellen, an denen sich der Publisher orientieren muss.
(f) Im Falle von E-Mail-Versendungen stellt der Publisher insbesondere sicher, dass nur Potenziale verwendet werden, welche über ein dokumentiertes und nachweisbares Double-opt-in verfügen.
(g) Der Publisher stellt sicher, dass es sich bei denen von ihm für eine Kampagne gelieferten Öffnungen/impressions, Klicks, Leads und Sales von echten Nutzern ausgeführt wurden und es sich nicht um künstlich herbei geführte Öffnungen/impressions, Klicks, Leads und Sales handelt. Die Gesellschaft ist berechtigt, anteilige Provisionen für bereits vergütete Öffnungen/impressions, Klicks, Leads und Sales vom Publisher zurück zu verlangen, sofern im Nachhinein ersichtlich wird, dass diese Öffnungen/impressions, Klicks, Leads und Sales künstlich herbeigeführt wurden. Sollte der Gesellschaft oder dem Advertiser durch künstlich generierte Öffnungen/impressions, Klicks, Leads und Sales ein Schaden entstanden sein, behält sich die Gesellschaft vor, einen Schadensersatz gegenüber dem Publisher geltend zu machen.
(i) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Publisher ohne Rücksprache von der Nutzung des Netzwerks und damit der Teilnahme an Kampagnen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Vertragsverstößen des Publishers oder dann, wenn Medien des Publishers gewalttätige, rassistische, diskriminierende oder sexuell eindeutige Inhalte oder solche, die gegen geltende Rechtsvorschriften oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, aufweisen oder auf solche Inhalte verweisen.
9.Laufzeit/Kündigung
(a) Dieser Vertrag tritt mit Bestätigung der Registrierung gemäß Ziff. 2 dieser AGB in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(b) Sofern die Vertragsparteien keine abweichenden Regelungen in der Auftragsvereinbarung treffen, können beide Vertragsparteien diesen Vertrag einschließlich aller Kampagnen oder nur einzelne Kampagne jederzeit beenden. Sofern nur eine Kündigung einzelner Kampagnen erfolgt, bleibt dieser Vertrag davon unberührt. Die Kündigung wird um 0:00 Uhr des auf den Tag des Eingangs der Kündigung bei der Gesellschaft folgenden Werktages wirksam. In diesem Fall wird die Gesellschaft die Advertiser der betroffenen Kampagnen über die Kündigung informieren. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erfolgte Klicks werden noch protokolliert und entsprechende Vergütungen werden noch entrichtet.
(c) Die Kündigung durch den Publisher kann jederzeit per E-Mail an info@konsilon.de erfolgen.
(a) Die Gesellschaft haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt.
(b) Die Gesellschaft haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. In diesem Fall haftet die Gesellschaft nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(c) Eine Haftung für durch die Gesellschaft gespeicherte fremde Informationen gilt nur insoweit, als die Gesellschaft verpflichtet ist, diese ab Kenntniserlangung einer etwaigen Rechtsverletzung zu entfernen oder zu sperren. Eine Haftung vor Kenntniserlangung besteht ebenso wenig, wie eine Pflicht zur Überwachung der gespeicherten Informationen oder der gezielten Suche nach rechtswidrigen Tätigkeiten.
(d) Im Übrigen ist jede Haftung von der Gesellschaft ausgeschlossen.
(e) Der Publisher stellt die Gesellschaft von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Schadensersatzansprüchen und Haftungsansprüchen sowie den angemessenen Kosten frei, die auf sein schuldhaftes Verhalten zurückgehen. Dies schließt insbesondere Ansprüche gegen den Netzwerkbetreiber aufgrund unzulässiger Inhalte und Informationen des Advertisers im Sinne von Ziff. 7 dieser AGB ein.
11.Datenschutz
(a) Der Pubisher verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere diejenigen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten.
(b) Die Gesellschaft wird personenbezogene Daten des Publishers ausschließlich im Rahmen der Vertragszwecke erheben und verwenden und diese an die Advertiser weitergeben, soweit dies zur Abwicklung von mit dem Advertiser geschlossenen Werbedienstleistungsverträgen im Rahmen des Vertragszweckes notwendig ist.
12.Schlussbestimmungen
(a) Dieser Vertrag und die Verträge über die Durchführung einzelner Kampagnen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(b) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Kassel.